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Rahmen­vertrag für Software­lizenz, Dienst­leistungen und Support

Dieses Dokument ist eine Übersetzung, die lediglich zu Informationszwecken dient. Im Falle von Diskrepanzen zwischen der deutschen und der englischen Fassung ist die englische Fassung maßgeblich und verbindlich.

DIESER RAHMENVERTRAG FÜR SOFTWARELIZENZ, Dienstleistungen UND SUPPORT (der „Vertrag“) legt die Bedingungen für den Erwerb von Produkten und Dienstleistungen (wie unten definiert) durch den Kunden von Micropsi fest. Jede Bestellung des Kunden unterliegt diesem Vertrag und ersetzt alle anderen Bestimmungen und Bedingungen, es sei denn, Micropsi stimmt diesen ausdrücklich zu.

1. Definitionen

1.1

„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet in Bezug auf Micropsi oder den Kunden jede Körperschaft, Gesellschaft, Partnerschaft, jedes Gemeinschaftsunternehmen und/oder Firma, die Micropsi oder den Kunden kontrolliert, von Micropsi oder dem Kunden kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit Micropsi oder dem Kunden steht. Im Sinne der Definition von verbundenen Unternehmen bedeutet „Kontrolle“ (a) im Falle von Körperschaften die direkte oder indirekte Inhaberschaft von mehr als fünfzig Prozent (50 %) der Aktien oder Anteile, welche das Stimmrecht für die Wahl der Geschäftsführer, des Vorstandes oder Direktoren haben (oder eines geringeren Prozentsatzes, der in einer bestimmten Rechtsordnung maximal von einer ausländischen Gesellschaft gehalten werden darf); und (b) im Falle von nicht-körperschaftlichen Entitäten die direkte oder indirekte Befugnis, die Geschäftsführung und die Politik der nicht-körperschaftlichen Entität zu leiten, zu führen oder zu bestimmen oder mehr als fünfzig Prozent (50 %) der Mitglieder des Leitungsorgans der nicht-körperschaftlichen Entität zu wählen.

1.2

„Autorisierte Benutzer“ bezeichnet Mitarbeiter des Kunden und Dritte, einschließlich Berater und Auftragnehmer des Kunden, die von Micropsi schriftlich vorab genehmigt wurden und vom Kunden autorisiert sind, auf die Software zuzugreifen und sie gemäß der jeweiligen Bestellung zu nutzen.

1.3

"Vertrauliche Informationen": bedeutet (a) die Bedingungen dieses Vertrags und einer Bestellung (wie unten definiert); (b) alle vertraulichen, geschützten oder geheimen Informationen der offenlegenden Partei („Offenlegender"), die, wenn sie in greifbarer Form vorliegen, als vertraulich, geheim oder mit einer vergleichbaren Legende gekennzeichnet sind oder, wenn sie mündlich oder visuell offengelegt werden, zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich gekennzeichnet sind; (c) alle Informationen, die sich auf das Geschäft, den Betrieb oder die Aktivitäten des Offenlegenden beziehen und von denen eine vernünftige Person aufgrund der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung annehmen würde, dass sie von der empfangenden Partei („Empfänger") als vertraulich behandelt werden sollten. Um Zweifel auszuschließen, sei darauf hingewiesen, dass Micropsi-Eigentum (wie in Ziffer 5 definiert) die vertraulichen Informationen von Micropsi sind.

1.4

„Kundendaten [Customer Data]“ sind alle vom Kunden und/oder seinen autorisierten Benutzern aufgezeichneten Informationen, einschließlich Videodaten, die durch die Verwendung der Software gemäß diesem Vertrag zur Verarbeitung und Speicherung übermittelt werden. Kundendaten schließen Nutzungsdaten, Berichte, statistische Daten und andere vom Kunden und/oder seinen autorisierten Benutzern aufgezeichnete und übermittelte Daten aus, die allgemein für die Verwendung bestimmter Geräte und Software in Kombination mit der Software gelten, sowie Metadaten, die automatisch durch die Verwendung der Software erzeugt werden.

1.5

„Dokumentation“ bezeichnet Betriebsanleitungen, Benutzerhandbücher und Schulungsvideos.

1.6

“Hosted Software” bezeichnet den Teil der Software, der von einem Drittanbieter-Cloud-Dienstleister von Micropsi gehostet wird.

1.7

„Lizenz“ hat die in Abschnitt 3.2 festgelegte Bedeutung.

1.8

„Lizenzlaufzeit“ bezeichnet den in der jeweiligen Bestellung festgelegten spezifischen Zeitraum, währenddessen Micropsi dem Kunden eine Lizenz zur Software gewährt.‍

1.9

„Bestellung“ bedeutet eine schriftliche Bestellung des Kunden in Form von (a) einem gültigen Verkaufsangebot, das von Micropsi ausgestellt und vom Kunden unterzeichnet wurde; (b) einer vom Kunden an Micropsi gerichteten Bestellung, die schriftlich von Micropsi akzeptiert wurde; oder (c) einer Leistungsbeschreibung, die vom Kunden und Micropsi unterzeichnet wurde.‍

1.10

"Personal" bezeichnet Vertreter, Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer von Micropsi oder seinen verbundenen Unternehmen, die mit der Erbringung der Dienstleistungen für eine bestimmte Bestellung betraut sind.

1.11

"Produkte" bezeichnet je nach Fall die Dienstleistungen, die Geräte/Ausrüstungen von Drittanbietern und die Lizenz(en) für die Software, die der Kunde gemäß einer bestimmten Bestellung erworben hat.

1.12

„Dienstleistungen” bedeutet die von Micropsi gemäß der jeweiligen Bestellung zu erbringenden Dienstleistungen, einschließlich gegebenenfalls Support.

1.13

„Software“ bedeutet die ausführbare Codeversion der handelsüblichen proprietären Software von Micropsi, die in der jeweiligen Bestellung angegeben ist, unabhängig davon, ob diese Software (oder ein Teil davon) auf Kundengeräten installiert oder gehostete Software ist, sowie die Dokumentation für diese Software und alle Upgrades oder Verbesserungen an dieser Software und/oder Dokumentation, die Micropsi dem Kunden von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellt.

1.14

“Support” bedeutet Wartung und Support für die Software.

1.15

„Laufzeit [Term]“ hat die in Abschnitt 8.1 festgelegte Bedeutung.

2. Bestellungen

2.1

Micropsi wird die Dienstleistungen erbringen, Geräte bereitstellen und/oder eine Lizenz zur Software gewähren, jeweils wie in einer Bestellung angegeben. Jede Bestellung unterliegt den Bedingungen dieses Vertrags. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Bestimmung in einer Bestellung, einem Dokument oder Formular, das von den Parteien verwendet wird, haben die Bestimmungen dieses Vertrags Vorrang, es sei denn, es sei denn, sie werden für eine einzelne Bestellung ausdrücklich geändert, indem in der Bestellung ausdrücklich auf die für diese Bestellung geänderte Bestimmung dieses Vertrags verwiesen wird. Micropsi stellt keine Produkte oder Dienstleistungen zur Verfügung, es sei denn, es liegt eine Bestellung vor.

2.2

Änderungen an einer Bestellung werden nur gemäß Abschnitt 13.6 vorgenommen.

3. Software- und Dienstleistungs­bedingungen

3.1

Micropsi verpflichtet sich, die Produkte gemäß der jeweiligen Bestellung zu liefern, und der Kunde verpflichtet sich, diese zu anzunehmen und zu bezahlen.

3.2

Wenn der Kunde eine Lizenz zur Nutzung der Software unter einer Bestellung erwirbt, gewährt Micropsi dem Kunden, unter den Bedingungen dieses Vertrags, ein nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, nicht exklusives Recht zur Nutzung und zum Zugriff auf die Software während der geltenden Lizenzlaufzeit ausschließlich für interne Zwecke des Kunden (die „Lizenz“). Der Kunde wird, und wird es keiner Person oder Organisation gestatten, (a) die Software zu ändern, zu modifizieren, zu disassemblieren, zurückzukompilieren, zurückzuentwickeln oder davon abgeleitete Werke zu erstellen; (b) die Software anzuzeigen, zu veröffentlichen, zu vermieten, weiterzuverkaufen, zu verleasen, zu vertreiben, zeitlich zu verteilen oder erneut zu vermarkten oder einem verbundenen Unternehmen oder einem anderen Dritten Zugang zur Software zu gewähren oder die Software zum Nutzen Dritter oder zur Erstellung eines ähnlichen oder konkurrierenden Produkts zu verwenden; (c) einen Virus in die Software einzuführen oder zu versuchen, einen Denial-of-Service-Angriff durchzuführen, oder einen anderen Code oder eine Routine einzuführen oder zu versuchen, einzuführen oder zu implementieren, der/die zu einer Unterbrechung oder Beschädigung der Software führt oder führen kann; (d) die Software in einer Weise zu nutzen, die gegen Gesetze verstößt oder die Rechte anderer verletzt, einschließlich der Rechte am geistigen Eigentum Dritter, der Privatsphäre oder der Öffentlichkeitsrechte, oder die andere Nutzer der Dienste oder Produkte von Micropsi beeinträchtigt; oder (e) Eigentums-, Urheberrechts-, Marken- oder Dienstleistungsmarkenhinweise von der Software zu entfernen. Der Kunde wird sicherstellen, dass seine autorisierten Benutzer die Bedingungen bezüglich der Nutzung und des Zugriffs auf die Software einhalten und ist verantwortlich für jegliche Verletzungen durch seine autorisierten Benutzer. Auf Anfrage von Micropsi wird der Kunde den Zugang zur und die Nutzung der Software durch einen autorisierten Benutzer unverzüglich beenden, wenn Micropsi vernünftigerweise annimmt, dass diese Person die Bedingungen bezüglich des Zugangs zur und/oder der Nutzung der Software verletzt. Der Kunde wird Micropsi unverzüglich über jegliche Beschwerden oder Einwände gegen die Nutzung des Kunden der gehosteten Software durch einen Dritten informieren.

3.3

Micropsi versichert und gewährleistet, dass es alle notwendigen Rechte besitzt, um dem Kunden die Lizenz zu gewähren.

3.4

Wenn der Kunde eine unbefristete Lizenz für die Software erwirbt, dann ist die jährliche Supportgebühr obligatorisch und wird separat unter dem Bestellformular für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Datum der ersten Lieferung der Software an den Kunden berechnet. Danach kann der Kunde zusätzliche Supportzeiträume für die Software durch eine Bestellung für solchen Support erwerben, soweit angeboten. Die auf dieser Seite aufgeführten Bedingungen, die von Zeit zu Zeit von Micropsi aktualisiert werden können, gelten für Micropsi's Verpflichtungen in Bezug auf den Support, den der Kunde durch eine Bestellung erworben hat, oder im Falle einer unbefristeten Lizenz, zu der der Kunde berechtigt ist, wie in diesem Abschnitt 3.4 beschrieben. Um jeden Zweifel auszuschließen, ist der Kunde nicht berechtigt, auf die gehostete Software zuzugreifen oder diese zu nutzen, es sei denn, der Kunde hat Anspruch auf Support.

3.5

Die Produkte werden auf Anfrage des Kunden bereitgestellt, und der Kunde akzeptiert, dass er dafür verantwortlich ist, sicherzustellen, dass die Produkte für seine eigenen Bedürfnisse geeignet sind. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass alle unter einer Bestellung bereitgestellten Produkte, die Geräte und/oder Software von Drittanbietern sind, „wie besehen“ bereitgestellt werden. Micropsi wird jedoch alle Garantien, die mit solchen Geräten oder Software von Drittanbietern einhergehen, an den Kunden weitergeben, soweit dies zulässig ist.

3.6

Wenn Dienstleistungen, außer Support, vom Kunden unter einer Bestellung gekauft werden, dann wird Micropsi geeignet qualifiziertes Personal bereitstellen, um solche Dienstleistungen zu erbringen. Das Personal wird die Services rechtzeitig und professionell erbringen, während der normalen Geschäftszeiten, mit der gebotenen Sorgfalt und wird sich bemühen, alle gegenseitig vereinbarten Zieltermine einzuhalten.

4. Verpflichtungen des Kunden

4.1

Der Kunde wird für die Produkte und damit verbundenen Ausgaben unter den Bedingungen dieses Vertrags und der jeweiligen Bestellung bezahlen. Die in einer Bestellung festgelegten Beträge verstehen sich ohne alle Steuern, und der Kunde ist verantwortlich für die Zahlung aller Verkaufs-, Nutzungs-, Mehrwert-, Verbrauchs- oder anderer Steuern (außer Steuern auf das Einkommen von Micropsi).

4.2

Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, erstattet der Kunde Micropsi alle angemessen und ordnungsgemäß entstandenen Ausgaben, die von Micropsi und/oder seinem Personal bei der Erbringung der Dienstleistungen entstanden sind, einschließlich Reisekosten im Zusammenhang mit der Vor-Ort-Installation oder Schulung, nach Vorlage von Belegen oder wie sonst schriftlich vereinbart. Micropsi wird vollständige und genaue Aufzeichnungen über die bei der Erbringung der Dienstleistungen entstandenen Ausgaben führen.

4.3

Der Kunde verpflichtet sich, unbestrittene Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, es sei denn, in der jeweiligen Bestellung ist ausdrücklich etwas anderes festgelegt. Neben anderen Rechten und Abhilfemaßnahmen, die Micropsi im Falle einer verspäteten Zahlung zur Verfügung stehen, kann Micropsi (a) die Erbringung von Dienstleistungen und/oder den Zugang zur gehosteten Software aussetzen; (b) Zinsen in Höhe des geringeren von entweder (i) zwei Prozent (2%) pro Monat oder (ii) der gesetzlich höchstzulässigen Rate auf den unbezahlten Betrag einer Rechnung berechnen; und/oder (c) die jeweilige Bestellung einschließlich jeder darunter gekauften Lizenz kündigen.

4.4

Der Kunde ist allein verantwortlich für die Bereitstellung aller Geräte (außer Geräte, die vom Kunden unter einer Bestellung gekauft wurden), mit denen die auf Kundengeräten installierte Software verwendet wird.

4.5

Der Kunde stellt Micropsi rechtzeitig alle Informationen und Hilfe zur Verfügung, die Micropsi berechtigterweise benötigt, und stellt sein eigenes, angemessen qualifiziertes Personal zur Verfügung, um Micropsi bei der Ausführung der Bestellung zu unterstützen, einschließlich der Dienstleistungen, die in den Räumlichkeiten des Kunden erbracht werden müssen, (a) der Bereitstellung von Computern und Büroräumen in den Räumlichkeiten des Kunden, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch das Personal berechtigterweise erforderlich sind; (b) die Bereitstellung des Zugangs zu den Bereichen in den Räumlichkeiten des Kunden, die für die Ausführung der Bestellung erforderlich sind; (c) die Autorisierung des betreffenden Personals für den Zugang zu den Netzwerken, Computersystemen und Anwendungen, die für die Ausführung des Auftrags angemessener Weise erforderlich sind; (d) die Ergreifung angemessener Maßnahmen zur Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit des Personals, während es sich in den Räumlichkeiten des Kunden aufhält; und (e) die unverzügliche Reaktion und Kommunikation mit Micropsi, um Verzögerungen bei der Ausführung des Auftrags zu vermeiden.

4.6

Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass: (a) jegliche Computerhardware oder -software (mit Ausnahme der Produkte), die Micropsi für die Zwecke der Dienste nutzen oder modifizieren soll, entweder Eigentum des Kunden ist oder rechtmäßig an den Kunden lizenziert wurde und dass der Kunde über die erforderlichen Rechte und Genehmigungen verfügt, um Micropsi die Nutzung und Durchführung solcher Modifikationen zu gestatten; und (b) er Micropsi nur Daten zur Verfügung stellt und in die Software hochlädt, zu deren Bereitstellung und/oder Hochladen der Kunde berechtigt ist, damit Micropsi diesen Vertrag erfüllen und der Kunde die Lizenz in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrags ausüben kann.

5. Eigentumsrechte

5.1

Der Kunde behält alle Rechte, den Titel und Interessen an den Kundendaten. Während der Laufzeit gewährt der Kunde hiermit Micropsi eine nicht-exklusive, unbegrenzte, vollständig bezahlte, weltweite, unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Kundendaten zur Erbringung der Dienstleistungen.

5.2

Micropsi behält alle Rechte, den Titel und Interessen an (a) der Software (b) allen Erfindungen, Know-how, Ideen, Techniken, Ausrüstungen, Software, Dokumentationen, Werkzeugen oder Prozessen, die von Micropsi bei der Erbringung der Services verwendet werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Nutzungsdaten, Berichte, statistische Daten und andere Daten, die allgemein für die Nutzung bestimmter Geräte und Software in Kombination mit der Software anwendbar sind, und Metadaten, die durch die Nutzung der Software generiert werden; (c) allen Verbesserungen, Verstärkungen und Modifikationen an den vorhergehenden Punkten (a) und (b), die sich aus der Erbringung von Dienstleistungen unter einer Bestellung ergeben; und (d) allen neuen Erfindungen, Know-how, Ideen, Techniken, Ausrüstungen, Software, Dokumentationen, Werkzeuge, Verbesserungen, Verstärkungen und Modifikationen oder Prozesse, die von Micropsi allein oder mit dem Kunden bei der Erbringung der Dienstleistungen geschaffen oder gemacht werden (zusammenfassend (a) bis (d), mit allen zugehörigen geistigen Eigentumsrechten, das „Micropsi Eigentum“).

6. Vertraulichkeit

6.1

Vor Abschluss dieses Vertrags hatten die Parteien Zugang zu vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, und infolge der Annahme dieses Vertrages werden die Parteien Zugang zu vertraulichen Informationen der anderen Partei haben. Jede Partei verpflichtet sich, (a) die vertraulichen Informationen der anderen Partei ohne deren ausdrückliche schriftliche Zustimmung, außer wie in Abschnitt 6.2 erlaubt, nicht offenzulegen und (b) die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht für andere Zwecke als die Ausführung dieses Vertrags oder die angemessene Ausübung der ihr in diesem Vertrag gewährten Rechte zu nutzen. Ohne das Vorstehende einzuschränken, wird jede Partei mindestens denselben Grad an Sorgfalt anwenden, den sie verwendet, um ihre eigenen vertraulichen Informationen zu schützen (und in jedem Fall nicht weniger als eine angemessene Sorgfalt), um die vertraulichen Informationen des Offenlegenden zu schützen. Der Empfänger ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen des Informationsgebers zurückzugeben oder zu vernichten, je nachdem, was früher eintritt, wenn der Informationsgeber darum bittet oder wenn diese Vereinbarung ausläuft oder beendet wird, und dies auf Verlangen des Informationsgebers schriftlich zu bestätigen.

6.2

Der Empfänger darf die vertraulichen Informationen des Offenlegenden nur solchen Mitarbeitern, Beauftragten, Auftragnehmern oder Beratern („Personal des Empfängers“) offenlegen, die die vertraulichen Informationen des Offenlegenden kennen müssen, um diesen Vertrag auszuführen oder die Rechte des Empfängers auszuüben, und dann nur an das Personal des Empfängers, die über die vertrauliche Natur der vertraulichen Informationen des Offenlegenden informiert wurden und die einer Vertraulichkeits- und Nichtnutzungsverpflichtung unterliegen, die nicht weniger streng ist als die Bestimmungen hier. Der Empfänger ist für jede Verletzung dieser Bestimmungen durch das Personal des Empfängers verantwortlich.

6.3

Die hierin übernommenen Verpflichtungen gelten nicht für vertrauliche Informationen: (a) die allgemein bekannt werden oder öffentlich zugänglich sind, ohne dass der Empfänger ein Verschulden trifft; (b) die rechtmäßig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung an den Empfänger offengelegt wurden, wobei der Dritte das rechtliche Recht hat, solche vertraulichen Informationen offenzulegen; (c) die sich im Besitz des Empfängers zum Zeitpunkt der Offenlegung befinden, außer als Ergebnis eines Verstoßes des Empfängers gegen eine rechtliche Verpflichtung; oder (d) die unabhängig vom Empfänger entwickelt wurden, ohne die vertraulichen Informationen des Offenlegenden zu nutzen, zu referenzieren oder sich darauf zu verlassen. Der Empfänger kann die vertraulichen Informationen des Offenlegenden aufgrund einer gerichtlichen Anordnung oder aufgrund einer behördlichen Maßnahme offenlegen, vorausgesetzt, dass vor einer solchen Offenlegung, wenn das anwendbare Recht es erlaubt, der Empfänger den Offenlegenden schriftlich über die Anforderung informiert, alle vernünftigen und gesetzlichen Maßnahmen ergreift, um den Grad solcher Offenlegungen zu vermeiden oder zu mildern, und mit dem Offenlegenden bei Bemühungen um eine einstweilige Verfügung vernünftig zusammenarbeitet.

7. Schadlos­haltungs­erklärung

7.1

Micropsi wird den Kunden von allen Verlusten, Schäden, Haftungen oder Kosten, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren (zusammenfassend „Verluste“), im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter, die aus der Verletzung, widerrechtlichen Aneignung oder Verstoßes gegen ein Urheberrecht, eines US-Patents, das zum Zeitpunkt des Inkrafttretens erteilt wurde, oder einer Marke durch die Software durch Micropsi entstehen, schadlos halten, verteidigen und freistellen (außer in dem Maße, in dem eine solche Verletzung, widerrechtliche Aneignung oder Verstoß aus Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Kunden, einem Verstoß des Kunden gegen diese Vereinbarung oder eine Bestellung, Kundendaten oder der Nutzung von Hardware oder Software Dritter durch den Kunden oder Modifikationen an der Software, die nicht von Micropsi vorgenommen wurden, resultiert). Für den Fall, dass ein solcher Anspruch geltend gemacht wird, hat Micropsi das Recht, aber nicht die Verpflichtung, auf eigene Kosten das Recht für den Kunden zu beschaffen, die Software oder deren verletzenden Teil weiterhin zu nutzen; oder die Software oder deren verletzenden Teil so zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass sie nicht mehr verletzend ist und im Wesentlichen dieselbe Funktionalität aufweist; oder einen anteiligen Teil der für die Lizenz zur Software gezahlten Gebühr für den ungenutzten Teil der verbleibenden Lizenzdauer zu erstatten, außer im Falle einer unbefristeten Lizenz, die über einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab dem Erwerb einer solchen Lizenz abgeschrieben wird.

7.2

Der Kunde wird Micropsi von allen Verlusten im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Klagen Dritter schadlos halten, verteidigen und freistellen, soweit sie sich aus oder im Zusammenhang mit (a) den Kundendaten oder Materialien ergeben, die vom Kunden an Micropsi geliefert wurden oder die von Micropsi in Verbindung mit Services genutzt werden, und die ein Patent, Urheberrecht, Marke, Geschäftsgeheimnis oder andere geistige Eigentums- oder Eigentumsrechte Dritter verletzen, widerrechtlich aneignen oder verletzen; (b) einem Verstoß des Kunden gegen diesen Vertrag oder eine Bestellung; oder (c) Informationen oder Ergebnissen, die der Kunde durch die Nutzung der Software erhält.

7.3

Jede Partei muss die andere Partei innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt von Ansprüchen, für die die andere Partei gemäß Abschnitt 7.1 oder 7.2 haftbar sein könnte, informieren. Die entschädigende Partei hat das alleinige Recht, solche Ansprüche zu verteidigen, zu verhandeln und beizulegen. Die entschädigte Partei ist berechtigt, an der Verteidigung solcher Angelegenheiten teilzunehmen und auf eigene Kosten einen Anwalt zu beschäftigen, um bei solcher Verteidigung zu helfen; vorausgesetzt jedoch, dass die entschädigende Partei die endgültige Entscheidungsbefugnis über alle Aspekte der Verteidigung des Anspruchs hat. Die entschädigte Partei wird der entschädigenden Partei solche Informationen und Unterstützung zur Verfügung stellen, wie sie von der entschädigenden Partei vernünftigerweise angefordert werden können, auf Kosten der entschädigenden Partei. Keine Partei ist verantwortlich oder gebunden durch eine Beilegung eines Anspruchs oder einer Klage, die ohne ihre vorherige schriftliche Zustimmung erfolgt; vorausgesetzt jedoch, dass die entschädigte Partei eine solche Zustimmung nicht unangemessen verweigern, bedingen oder verzögern wird. Nichts hierin schränkt das Recht einer Partei ein, an einem Anspruch, einer Klage oder einem Verfahren durch ihren eigenen Anwalt und auf eigene Kosten teilzunehmen.

8. Ablauf und Beendigung

8.1

Laufzeit. Die anfängliche Laufzeit dieses Vertrags beträgt sieben (7) Jahre ab dem Inkrafttreten (die „Laufzeit“). Jede Partei kann diesen Vertrag kündigen, wie in Abschnitt 8.2 und 8.3 erlaubt.

8.2

Kündigung wegen wesentlicher Verletzung. Sollte eine der Parteien mit einer wesentlichen Verpflichtung aus diesem Vertrag oder einer Bestellung in Verzug geraten, wird die nicht in Verzug geratene Partei eine schriftliche Mitteilung über diesen Verzug machen. Wenn die säumige Partei die Nichterfüllung nicht innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung behoben hat, kann die nicht säumige Partei diesen Vertrag oder die betreffende Bestellung kündigen, indem sie der säumigen Partei eine entsprechende Mitteilung zustellt.

8.3

Kündigung wegen Insolvenz. Jede Partei kann diesen Vertrag oder eine anstehende Bestellung schriftlich kündigen, wenn die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt (ausgenommen einen Fall höherer Gewalt, wie in Abschnitt 10 definiert) zahlungsunfähig wird oder für zahlungsunfähig erklärt wird, Gegenstand eines Liquidations- oder Insolvenzverfahrens ist, das nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen eingestellt wird, oder eine Abtretung zu Gunsten ihrer Gläubiger vornimmt.

8.4

Wirkungen der Kündigung oder des Auslaufens

a) Auslaufen dieses Vertrags. Im Falle des Auslaufens dieses Vertrags werden Bestellungen, die vor dem Auslaufen dieses Vertrags in Kraft waren und noch ausstehen, weiterhin durch die Bedingungen dieses Vertrags geregelt und die Bedingungen dieses Vertrags werden ausschließlich zu diesem Zweck als verlängert angesehen, bis, je nach Bestellung, die Laufzeit der entsprechenden Lizenz abläuft, die Lieferung von Drittgeräten, die vom Kunden gemäß solcher Bestellung bestellt wurden, und/oder die Erbringung der Dienstleistungen unter solcher Bestellung abgeschlossen sind.

b) Kündigung dieses Vertrags oder einer Bestellung.  Die Kündigung dieses Vertrags führt zur Beendigung aller Bestellungen, und die Beendigung einer Bestellung führt zur Beendigung des Supports oder anderer Dienstleistungen und aller Verpflichtungen von Micropsi bezüglich der Lieferung von Drittgeräten, und vorbehaltlich Abschnitt 8.4(c) zur Beendigung der Lizenz zur Software, die in solcher Bestellung gewährt wurde, sofern die Lizenzdauer noch nicht abgelaufen ist. Der Kunde und seine autorisierten Benutzer werden unverzüglich jeglichen Zugriff auf und jegliche Nutzung der Software einstellen und der Kunde wird umgehend schriftlich bestätigen, dass er alle lokal auf seinen Geräten installierten Teile der Software gelöscht hat.

c) Auswirkungen der Beendigung auf unbefristete Lizenzen.  Wenn die unter einer Bestellung gewährte Lizenz unbefristet ist, dann bleibt die Lizenz in Kraft, es sei denn, die Kündigung erfolgte durch Micropsi gemäß Abschnitt 8.2 oder 8.3; zur Vermeidung von Zweifeln hat Micropsi keine weiteren Verpflichtungen aus diesem Vertrag.

d) Allgemeines.  Nach Kündigung werden (i) aufgelaufene, aber unbezahlte Gebühren für erbrachte Services, bestellte Produkte und im Rahmen dieses Vertrags und der jeweiligen Bestellungen entstandene Kosten sofort fällig und vom Kunden an Micropsi gemäß den hier festgelegten Zahlungsbedingungen zu zahlen, und Micropsi wird eine Rechnung für alle solchen Beträge einreichen und der Kunde wird solche Rechnungen umgehend bezahlen; (ii) falls der Kunde diesen Vertrag aufgrund eines nicht behobenen Verstoßes von Micropsi unter Abschnitt 8.2 beendet, wird Micropsi innerhalb von sechzig (60) Tagen alle im Voraus vom Kunden gezahlten Gelder für nicht erbrachte Dienstleistungen unter solcher Bestellung bis zum Kündigungsdatum erstatten.

8.5

Rückgabe von Daten nach Beendigung. Wenn der Kunde nach Auslaufen oder Beendigung einer Bestellung die Unterstützung von Micropsi für den Zugriff auf Kundendaten aus der gehosteten Software benötigt, kann der Kunde für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach solchem Ablauf oder Beendigung Micropsis Dienstleistungen gemäß den dann geltenden Tarifen erwerben.

8.6

Fortbestand. Die Bedingungen in den Abschnitten 4.1 bis 4.4, 4.6, 5, 6, 7, 8.4, 8.5 (aber nur für den hierin festgelegten Zeitraum), 8.6 und 9 bis 13 bleiben nach dem Auslaufen oder der Kündigung dieser Vereinbarung bestehen.

9. Gegenseitiges Abwerbeverbot

Während der Laufzeit dieses Vertrags und für die Dauer von zwölf (12) Monaten nach seinem Auslaufen oder seiner Kündigung wird jede Partei weder direkt noch indirekt Angestellte oder unabhängige Auftragnehmer der anderen Partei, die an der Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags beteiligt waren oder sind, um eine Anstellung bitten oder versuchen, sie zum Verlassen des Beschäftigungsverhältnisses der anderen Partei zu bewegen.

10. Höhere Gewalt

Micropsi haftet gegenüber dem Kunden nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung eines Auftrags, die auf Handlungen, Ereignisse, Unterlassungen, Geschehnisse oder Nicht-Geschehnisse zurückzuführen sind, die außerhalb des Einflussbereichs von Micropsi liegen, wie z. B. behördliche Vorschriften, Handlungen, Anordnungen oder Beschränkungen, Embargos, Internetausfälle, Versorgungs- und Kommunikationsausfälle, die Unfähigkeit, Materialien oder Dienstleistungen zu beschaffen, Ausfälle von Lieferanten oder Stromversorgern, Kriegshandlungen, Terrorismus, Pandemien, Feuer, Überschwemmungen oder Katastrophen oder Arbeitskämpfe, von denen Dritte betroffen sind (jeweils ein "Ereignis höherer Gewalt"). Micropsi wird den Kunden unverzüglich über das Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt informieren und die Leistung so bald wie möglich nach dessen Beendigung wieder aufnehmen.

11. Haftungs­beschränkung; Haftungs­ausschluss

11.1

DIE GESAMTE HAFTUNG VON MICROPSI GEGENÜBER DEM KUNDEN FÜR VERLUSTE, SCHÄDEN, KOSTEN, AUSGABEN UND ANDERE BETRÄGE, DIE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG ODER DEN DIENSTLEISTUNGEN ENTSTEHEN, UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE, WIRD AUF DIE GEBÜHREN BESCHRÄNKT, DIE DER KUNDE FÜR DAS JEWEILIGE PRODUKT ODER DIE JEWEILIGEN DIENSTLEISTUNGEN IM RAHMEN DER BESTELLUNG, DER DIE HAFTUNG AUSLÖST, IN DEN LETZTEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR ENTSTEHUNG DER HAFTUNG AN MICROPSI BEZAHLT HAT. DER KUNDE ERKENNT AN, DASS MICROPSI DIE GEBÜHREN FESTGELEGT HAT UND DIESEN VERTRAG IN ABHÄNGIGKEIT VON DEN HAFTUNGSAUSSCHLÜSSEN UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN DIESES VERTRAGS EINGEGANGEN IST UND DASS DIESE EINE WESENTLICHE GRUNDLAGE DES VERTRAGS ZWISCHEN DEN PARTEIEN BILDEN.

11.2

IN KEINEM FALL HAFTET MICROPSI FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER STRAFSCHADENSERSATZ, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE VORHERSEHBAR ODER UNVORHERSEHBAR SIND (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF EINKOMMENSVERLUSTE, DATENVERLUSTE, GESCHÄFTSWERTVERLUSTE ODER SICHERHEITSVERLETZUNGEN), UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUF GARANTIE, VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), PRODUKTHAFTUNG ODER ANDERWEITIG BERUHEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE ODER EIN SOLCHER SCHADEN VERNÜNFTIGERWEISE HÄTTE VORHERGESEHEN WERDEN KÖNNEN.

11.3

MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICH IN ABSCHNITT 3.3 FESTGELEGTEN BESTIMMUNGEN GEBEN MICROPSI, SEINE LIZENZGEBER UND SEINE LIEFERANTEN KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH, KRAFT GESETZES ODER ANDERWEITIG, IN IRGENDEINER FORM ODER ART UND EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF IRGENDEINE GARANTIE DER NICHTVERLETZUNG, DER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DASS DER ZUGANG ZU ODER DIE NUTZUNG DER SOFTWARE FEHLERFREI, UNUNTERBROCHEN ODER SICHER SEIN WIRD. DER KUNDE ERKENNT AN, DASS JEDE DURCH DIE NUTZUNG DER SOFTWARE GENERIERTE ODER ERHALTENE INFORMATION ODER ERGEBNISSE AUSSCHLIESSLICH AUF EIGENES RISIKO UND NACH EIGENEM ERMESSEN DES KUNDEN ERFOLGT. MICROPSI, SEINE LIZENZGEBER UND SEINE LIEFERANTEN HAFTEN NICHT UND SIND NICHT VERANTWORTLICH FÜR DIE NUTZUNG DER SOFTWARE DURCH DEN KUNDEN.

12. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des Staates Delaware und wird in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt und durchgesetzt, ohne Rücksicht auf dessen kollisionsrechtliche Bestimmungen, die die Anwendung des Rechts einer anderen Gerichtsbarkeit erfordern würden, und jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass alle Ansprüche, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, der ausschließlichen Gerichtsbarkeit von Gerichten unterliegen, die in dieser Gerichtsbarkeit ansässig sind, und verzichtet hiermit auf die Einrede des unbequemen oder unzulässigen Gerichtsstands. Die Parteien lehnen ausdrücklich jede Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf auf diese Vereinbarung ab.

13. Verschiedenes

13.1

Abtretung. Keine der Parteien darf diesen Vertrag ganz oder teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen, wobei diese Zustimmung nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf; mit der Maßgabe, dass jede Partei diesen Vertrag im Zusammenhang mit einem Verkauf aller oder nahezu aller ihrer Aktien oder Vermögenswerte, oder einer Fusion oder Kontrolländerung, oder an eine verbundene Gesellschaft, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten darf. Jede Abtretung oder versuchte Abtretung ohne die erforderliche vorherige schriftliche Zustimmung ist nichtig. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung sind für die Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger der Vertragsparteien verbindlich und kommen ihnen zugute.

13.2

Keine strenge Auslegung; Überschriften. Dieser Vertrag wurde gemeinsam vorbereitet und wird nicht streng zu Lasten einer der Parteien ausgelegt. Die Überschriften der Abschnitte dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung oder Auslegung der einzelnen Bestimmungen dieser Vereinbarung. Die Wörter „einschließen“, „umfasst“ und „einschließlich“ gelten in dieser Vereinbarung als gefolgt von der Formulierung „aber nicht beschränkt auf“.

13.3

Mitteilungen. Alle Mitteilungen, Anfragen, Forderungen und sonstige Kommunikation erfolgen schriftlich in englischer Sprache. Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieses Vertrags erforderlich oder zulässig sind, müssen persönlich übergeben oder per Kurier, Einschreiben oder zertifizierter Luftpost versandt werden oder sind nach Erhalt wirksam und werden an (a) den Kunden an die bei Micropsi für den Kunden hinterlegte Adresse oder Kontaktinformationen oder (b) Micropsi an die folgenden Adressen gesendet. Die Parteien können diese Informationen mit angemessener Vorankündigung aktualisieren.

Micropsi Industries USA, Inc.
300 Brannan St.
Suite #101
San Francisco, CA 94107, Vereinigte Staaten
Zu Händen: Gary P. Jackson, CEO‍

13.4

Unabhängiger Auftragnehmer. Micropsi ist ein unabhängiger Auftragnehmer und kein Vertreter oder Angestellter des Kunden. Micropsi tritt in keiner Weise als Vertreter, Angestellter, Partner oder Joint-Venture-Partner des Kunden oder mit diesem auf. Keine der Parteien hat die Befugnis, die andere Partei vertraglich oder anderweitig zu verpflichten. Micropsi hat die volle Befugnis, die Mittel, Art und Weise und Methode der Ausführung einer Bestellung zu bestimmen.

13.5

Gesamter Vereinbarung. Dieser Vertrag stellt zusammen mit allen Bestellungen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den spezifischen Vertragsgegenstand dar, und alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen in Bezug auf diesen Vertragsgegenstand werden abgelöst. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass frühere Versionen der Software, die dem Kunden von Micropsi oder seinen verbundenen Unternehmen vor dem Datum des Inkrafttretens dieses Vertrags zur Verfügung gestellt wurden, das alleinige und ausschließliche Eigentum von Micropsi und/oder seinen Lizenzgebern sind. Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass mit der Unterzeichnung dieses Vertrags durch den Kunden und der Lieferung der Software durch Micropsi im Rahmen der ersten Bestellung von Software im Rahmen dieses Vertrags alle früheren Bedingungen für den Zugang des Kunden zu und die Nutzung von früheren Versionen der Software, die dem Kunden von Micropsi oder seinen verbundenen Unternehmen vor dem Datum des Inkrafttretens zur Verfügung gestellt wurden, aufgehoben werden. Jede Partei bestätigt, dass sie sich nicht auf Zusicherungen oder Garantien der anderen Partei verlässt, sofern diese nicht ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt sind.

13.6

Änderung. Dieser Vertrag (einschließlich aller Bestellungen) kann nur durch eine Schriftform geändert werden, die von bevollmächtigten Vertretern jeder Partei unterzeichnet wurde.

13.7

Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nach geltendem Recht für ungültig oder undurchsetzbar erklärt werden, wird die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung in dem Maße geändert, wie es erforderlich ist, um ihre Durchsetzung in einer Weise zu ermöglichen, die der Intention der Parteien, wie hierin ausgedrückt, am nächsten kommt.

13.8

Verzichtserklärung. Jede Verzögerung bei der Durchsetzung der Rechte einer Partei unter diesem Vertrag oder jeder Verzicht in Bezug auf einen bestimmten Verstoß oder andere Angelegenheiten stellt keinen Verzicht auf die Rechte der Partei zur zukünftigen Durchsetzung ihrer Rechte unter diesem Vertrag dar, es sei denn, es handelt sich um einen ausdrücklichen schriftlichen Verzicht in Bezug auf eine bestimmte Angelegenheit für einen bestimmten Zeitraum, der von einem bevollmächtigten Vertreter der verzichtenden Partei unterzeichnet wurde.

13.9

Öffentliche Erklärungen. Außer soweit dies nach geltendem Recht oder Vorschriften oder den Regeln einer Börse oder Listing-Agentur erforderlich ist, wird keine der Parteien eine öffentliche Erklärung abgeben oder eine Mitteilung veröffentlichen, die sich auf diesen Vertrag oder die durch diesen Vertrag vorgesehenen Transaktionen bezieht, oder den Namen der anderen Partei oder ihrer verbundenen Unternehmen in irgendeiner Form von Werbung, Promotion oder Öffentlichkeitsarbeit verwenden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei einzuholen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass (a) Micropsi eine Pressemitteilung über die Unterzeichnung dieses Vertrags herausgeben und den Kunden als Nutzer der Software benennen darf; (b) Micropsi den Namen des Kunden als Teil der Kundenliste von Micropsi verwenden darf.